Die wichtigste Grundlage für die Honorarbestimmung ist natürlich der Umfang des Ausgangstextes. Aber die Honorarbestimmung ist mit einer Auszählung der Zeichen und Wörter noch längst nicht abgeschlossen. Texte mit identischer Zeichenanzahl können an eine Übersetzung ganz andere Anforderungen stellen. Ein allgemeinsprachlicher Text zum Beispiel über das Wetter unterscheidet sich von einem fachsprachlichen Text eines Handbuchs für eine Maschine. Beide wiederum unterscheiden sich von fachsprachlichen Vertragstexten. Aus diesen unterschiedlichen Anforderungen ergeben sich unterschiedliche Bearbeitungszeiten. Ich unterscheide bei meinem Honorar aber lediglich nach allgemeinsprachlichen Übersetzungen, fachsprachlichen Übersetzungen und Patentübersetzungen.
Über die reine Übersetzung hinaus fallen eventuell noch Zusatzleistungen, wie die Umwandlung einer PDF-Datei in ein bearbeitbares Format, Formatierungen etc., damit Ihr Zieltext genau so aussieht wie Ihr Ausgangstext. Um diese Zusatzleistungen abbilden zu können, müsste ich für jeden Text einen unterschiedlichen Betrag pro Textmengeneinheit (Wort, Normzeile, Schriftzeichen) ansetzen. Das ist aber für Sie genau so schwer nachzuvollziehen, wie es für mich kompliziert ist. Daher berechne ich diese Zusatzleistungen ausschließlich nach Zeitaufwand.